Erbschaftsteuererklärung
Eine Erbschaftssteuererklärung muss jeder Erwerber spätestens drei Monate nach dem Bekanntwerden beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Dies ist schriftlich zu erfolgen und danach erhält man gegebenenfalls eine Aufforderung, dass innerhalb von einem Monat die Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden muss. Es gelten hierbei allerdings auch Ausnahmen, die eine Anzeige nicht notwendig machen, wie beispielsweise das Ablehnen eines Erbes. Sollte eine Anzeige nicht erfolgen, können sehr hohe Geldbußen geltend gemacht werden und bei einem vorsätzlichen handeln droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Für die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung sind einige Unterlagen beizubringen. Ausführliche Informationen über den Erblasser: Der Todestag, der Name und die Staatsangehörigkeit sowie der letzte Wohnsitz. Das zuständige Finanzamt ist anzugeben, ebenso wie die Steuernummer des Erblassers. Ebenfalls anzugeben ist der Familienstand am Todestag, der eheliche Gütestand und der gesetzliche Gütestand, wie beispielsweise das Vorliegen einer Zugewinngemeinschaft. Sollte ein Testament vorhanden sein, ist dieses vorzulegen und auch die Person zu benennen, die mit der Vollstreckung bestimmt wurde oder aber auch der Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter. Hier müssen immer der Name, die Anschrift und auch die Telefonnummer angegeben werden. Sollte ein Erbschein vorhanden sein oder ist dieser beantragt, ist der Name und das Aktenzeichen des Gerichte mitzuteilen. Ebenso muss geklärt werden, ob der Erblasser über ein Schließfach verfügte. Weitere Unterlagen sind im Bezug auf das Erbe an sich beizubringen, wie die Namen der Erben und die Vermögenswerte. Dabei kann es sich beispielsweise um Immobilien, Wertpapiere, Guthaben auf Konten, Bausparguthaben, Steuererstattungen, Zinsansprüche, Renten, Bargeld, Edelmetalle, Hausrat, bewegliche körperliche Gegenstände – Auto, Boot, Kunst, Schmuck – handeln. Zudem müssen die Nachlassverbindlichkeiten, die Erbfallkosten, die Vermächtnisse und eventuelle Schenkungen in den letzten 10 Jahren angegeben werden.
All diese Informationen werden für die Berechnung der Erbschaftssteuer benötigt und sollten nach Möglichkeit von einem Steuerberater zusammen getragen werden, denn eine vier Wochenfrist ist sehr knapp berechnet, zumal die Unterlagen nicht immer alle beisammen sind.