Gewerbesteuererklärung
Mit einer Gewerbesteuer werden diejenigen Unternehmen besteuert, welche nach dem Einkommenssteuerrecht gewerblich tätig sind. Das können Einzelunternehmen oder aber auch Personengesellschaften sein. Auf den Ertrag des Gewerbes wird diese Steuer berechnet. Freiberufler und Tätigkeiten aus nichtgewerblicher Selbständigkeit sind von der Gewerbesteuer nicht betroffen. Eine Kapitalgesellschaft beispielsweise gilt als Gewerbe nach dem Gewerbesteuergesetz. Einige andere Betriebe unterliegen dieser Steuer nur, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz die Grenze von 5000 Euro übersteigt. Natürliche Personen und andere Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 245000 Euro. Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Kostensteuer, da mit der Gewerbesteuererklärung die Kosten der Gemeinde für dieses Gewerbe aufgefangen werden sollen. Vor einigen Jahren ist der Betriebsausgabenabzug weggefallen. Die Steuermesszahl ist von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt worden und liegt nun bei 72500 Euro. Einen Staffeltarif bei den Personengesellschaften gibt es nicht mehr.
Die Gewerbesteuer wird mit einem Anrechnungsfaktor auf die Einkommenssteuer berechnet, der das 3,8-fache des Messbetrages ist. Alle Gemeinden haben ein gesetzlich garantiertes Recht auf die Erhebung eines Hebesatzes. Dieser liegt bei mindestens 200, kann aber von den Gemeinden individuell erhoben werden. Großstädte haben meist einen wesentlich höheren Satz und das Umland meist zwischen 300 und 400. Der Gewinn eines Gewerbebetriebes wird erhöht mit den sogenannten Hinzurechnungen. Dies sind beispielsweise die Entgelte für Renten, dauernde Lasten und Dauerschulden. Ebenfalls dazu gerechnet werden die Mietzinsen und die Pachtzinsen jeweils zur Hälfte sowie die Gewinnanteile für eventuelle stille Gesellschafter. Es können aber auch Kürzungen geltend gemacht werden, wie beispielsweise die Anteile des Einheitswertes vom Grundstück des Betriebes oder aber auch Gewinnanteile an Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Spenden oder Zinsen aus Miete und Pacht. Eine Gewerbesteuer ist in anderen Ländern nicht vorgesehen, da es sich um eine originäre Einnahmequelle der Gemeinden handelt. Sie ist damit eine Gemeindesteuer und wird nach dem Gewerbesteuergesetz berechnet und weitere Grundlagen sind die Durchführungsverordnung für die Gewerbesteuer und die Verwaltungsvorschriften der Richtlinien.