Sie sind hier : Hauptseite » Steuerberater News


Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen

Die Körperschaftssteuererklärung ist für alle juristischen Personen, wie beispielsweise eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Genossenschaft. Die Steuerhöhe liegt bei 15 Prozent des Einkommens, welches versteuert werden muss. Mit einer Körperschaftssteuererklärung wird somit das Einkommen gemeldet und das Finanzamt errechnet die Steuersumme. Aber nicht nur die Körperschaftssteuer ist eine Unternehmensteuer, sondern auch die Einkommenssteuer für unternehmerische Einkünfte oder die Gewerbesteuer. Befreit von dieser Steuer sind politische Parteien, Unternehmen des Bundes und Parteien mit kirchlichen Zwecken. Die Berechnung geschieht folgendermaßen: Der Umsatz der Körperschaft unterliegt der Umsatzsteuer. Davon werden die Gehälter abgezogen, die der Lohnsteuer unterliegen. Wieder subtrahiert werden die sonstigen Kosten, die bei einem Unternehmen anfallen. Unterm Strich bleibt der Gewinn, also das Einkommen, welches wiederum mit der Körperschaftssteuer oder der Gewerbesteuer verrechnet wird. Nach all diesen Abzügen sind der verbleibende Gewinn im Unternehmen zu verbuchen und die Ausschüttungen, also das Einkommen des Unternehmers, welches wiederum mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt gemeldet werden muss.

Die Körperschaftssteuer ist eine sogenannte direkte Steuer, da der Steuerschuldner seine Belastung selbst trägt. Sie unterteilt sich in eine Personensteuer und eine Ertragssteuer. Sie ist zudem eine bundeseinheitliche Steuer und wird von den Finanzämtern erhoben. Steht dem Bund ein Anteil zu, müssen die Länder tätig werden. Die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer sind miteinander verknüpft. Das Gesamteinkommen einer Körperschaft ist zusätzlich einer Gewerbesteuer unterworfen. Es findet allerdings keine Anrechnung auf die gezahlten Gewerbesteuern statt.

Generell unterscheidet man zudem die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden die weltweiten Einkünfte gezählt, wenn der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist aber im Ausland zusätzlich Einkommen erzielt wird und bei der beschränkten nur die im Inland erzielten. Zudem ist die Körperschaftssteuer mit einem linearen Tarif belegt und ein sogenannter Progressionseffekt wird nicht wirksam. Die Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft beispielsweise, beginnt mit der Eintragung und endet mit der Auflösung der Gesellschaft.