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Lohnsteueranmeldung

Jeder Arbeitgeber der Mitarbeiter mit einem Gehalt ausbezahlt, muss für diese Mitarbeiter Lohnsteuern zahlen. Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens zehn Tage nach dem Ablauf des Zeitraumes für diese Anmeldung erfolgen. In dem Bezirk, wo sich der Betrieb befindet, ist eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, die eindeutig die Lohnsteuern angibt. Diese wurde von den Gehältern einbehalten und muss nun an das Finanzamt abgeführt werden. Die Anmeldung musste bis vor kurzem auf den dementsprechenden Formularen erfolgen, kann aber mittlerweise auf dem elektronischen Wege über das Steuerprogramm erfolgen. Der Zeitraum für die Anmeldung ist immer ein Kalendermonat. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle. So ist der Zeitraum vierteljährlich, wenn die Lohnsteuer, die abgeführt werden muss, mehr als 1000 Euro beträgt aber wieder nicht mehr als 4000 Euro. Jährlich kann die Steuererklärung für die Lohnsteuer eingereicht werden, wenn der abzuführende Betrag nicht über 1000 Euro liegt. Bestand der Betrieb nicht über das gesamte Jahr, ist die Berechnung auf das volle Kalenderjahr durchzuführen. Ist ein Betrieb erst eröffnet worden, so ist die Lohnsteuer für einen Kalendermonat zu berechnen und dann auf das Jahr. Diese Summe gibt dann auch den Anmeldezeitraum an.

Die Lohnsteuer ist allgemein gesehen eine Erhebungsform von den Einkommenssteuern. Die rechtliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz. Zusätzlich gibt es noch die Durchführungsverordnungen. Richtlinien für die Lohnsteuer sollen zudem Fragen klären, die sich mit Auslegungen und Zweifeln beschäftigen, die sich nicht eindeutig aus dem Gesetz ersehen lassen. Die Lohnsteuer muss immer einbehalten werden, egal ob der Mitarbeiter bei der Einkommenssteuer veranlagt ist oder nicht. Für die Berechnung der Lohnsteuer bedarf es einer Lohnsteuerkarte, aus der die Steuerklasse und das Bruttogehalt ersichtlich sind. Hier sind auch Sondereintragungen vorzunehmen, wie beispielsweise der Kinderfreibetrag oder aber auch die Behinderung eines Menschen. Diese Sondereintragungen können bei der Besteuerung einbezogen werde